Notwehr / Nothilfe

Notwehr

Das Training bei Krav Maga Bremen steht unter dem Motto Selbstverteidigung. Durch regelmäßiges Training schaffen wir die körperlichen und mentalen Voraussetzungen, damit sich die Teilnehmer im Falle eines Angriffs gegen sich oder Andere, wirksam zur Wehr setzen können. Die rechtliche Grundlage für die Anwendung der Selbstverteidigung liegt im §32 STGB, dem sogenannten "Notwehrparagraphen".

§ 32 Strafgesetzbuch - Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Das bedeutet, Notwehr ist nur dann gerechtfertigt und straffrei, wenn

  • der Angriff rechtswidrig ist
  • der Angriff gegewärtig ist, also entweder unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert
  • die Verteidigungsmaßnahmen nicht stärker sind, als unbedingt erforderlich

Nothilfe ist eine Notwehrhandlung, die zugunsten eines Dritten geleistet wird (siehe §32, Ziff. 2 STGB). Dementsprechend gelten für die Nothilfe die gleichen Rechtfertigungsgründe, wie für die Notwehr.

 

Was tun, wenn ich Opfer geworden bin?

Zum Opfer eines gewalttätigen Übergriffs geworden zu sein, ist eine traumatische Erfahrung, die das Leben der Betroffenen grundlegend verändern kann. Neben den tiefen Spuren in der Seele der Opfer können noch körperliche Verletzungen hinzukommen, die schlimmstenfalls lebenslange Narben oder Schmerzen zur Folge haben.

Neben gemeinnützigen Organisationen wie dem Weissen Ring (www.weisser-ring.de) ist es möglich, Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz zu beantragen. Zuständig hierfür ist das Bundesland, in dem die Gewalttat stattfand.

Sei kein Opfer, wehr Dich!

Published on  March 20th, 2016